RBE Events & Gastro – Ralph Breuer
Weinstr. 13, 75428 Illingen
Stand: Juli 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen RBE Events & Gastro, Inhaber Ralph Breuer (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Eventdienstleistungen, DJ-Services, Schaustellerservice (Hütten- und Standvermietung) sowie gastronomischen Leistungen (mobile Event-Bar).
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders geregelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder – sofern keine gesonderte Bestätigung erfolgt – durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Angebot.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen, sofern dies die vertragsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt.
(3) Beim DJ-Service ist der Auftragnehmer berechtigt, bei eigenem Ausfall (z. B. durch Krankheit) einen gleichwertigen Ersatz-DJ zu stellen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Nettopreise ausgewiesen.
(2) Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.
(3) Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin fällig, sofern nicht individuell anders vereinbart.
(4) Zusätzlich vereinbarte Leistungen, die erst am Veranstaltungstag anfallen (z. B. Getränkeabrechnung nach Verbrauch, Verlängerungen), sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu berechnen (§ 288 BGB).
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit vor dem Veranstaltungstermin schriftlich kündigen. In diesem Fall stehen dem Auftragnehmer folgende Stornogebühren als pauschaler Schadensersatz zu:
(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die oben genannte Pauschale (§ 309 Nr. 5 BGB).
(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornogebühr angerechnet.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung in Verzug ist.
(2) Im Fall höherer Gewalt (§ 9) ist der Auftragnehmer ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu, sofern der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies betrifft insbesondere gebuchte Veranstaltungen, DJ-Auftritte und Event-Bar-Einsätze mit festem Datum.
(3) Sofern im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht, wird der Auftraggeber hierüber gesondert belehrt.
(1) Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten sicher, dass am Veranstaltungsort folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und die geltenden Vorschriften (insbesondere Lärmschutz, Brandschutz, Jugendschutz) einzuhalten.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Gegebenheiten des Veranstaltungsorts, die für die Leistungserbringung relevant sind.
(1) Beide Vertragsparteien werden von ihrer Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungserbringung durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar wird. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Krieg und vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen.
(2) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren.
(3) Bei höherer Gewalt entfallen Schadensersatzansprüche beider Seiten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, sofern keine Teilleistung erbracht wurde.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung für seine Tätigkeit. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie.
(1) Der Auftraggeber haftet für Schäden an Equipment, Technik und Materialien des Auftragnehmers, die durch den Auftraggeber, dessen Gäste oder sonstige Dritte im Verantwortungsbereich des Auftraggebers verursacht werden.
(2) Der Schadensersatz ist auf den aktuellen Zeitwert der beschädigten Gegenstände begrenzt.
(3) Beim Schaustellerservice (Hütten/Stände) gelten zusätzlich die im jeweiligen Mietvertrag festgelegten Regelungen für Beschädigung und Rückgabe.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung für eigene Marketingzwecke (Website, Social Media, Portfolio) zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
(2) Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(3) Personenbezogene Aufnahmen, auf denen einzelne Personen erkennbar sind, werden nur mit deren gesonderter Einwilligung veröffentlicht.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG). Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers (Illingen). Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.